0235161114

selbermacher-wohngebaeude

 


Die günstigere Alternative zu "Ihrer" Wohngebäude-Versicherung!

Zwei Tipps, wie Sie eine innovative Wohngebäudeversicherung zu einem unschlagbaren Preis erhalten.

  1. Der #selbermacher-Tarif, wenn Sie keine zwei linke Hände haben.
  2. Die #papierlos-Variante, wenn Sie das Abheften von Versicherungsunterlagen hassen.

Alles wird teurer! Vielleicht können Sie diesem unerfreulichen Trend in der Wohngebäudeversicherung - mit dem #selbermacher-Tarif inkl. der #papierlos-Variante - entgegen wirken.


1. Der #selbermacher-Tarif und wie er funktioniert:

Sie erhalten den mehrfach ausgezeichneten comfort-Schutz zum top Preis, wenn Sie im Schadenfall kleinere Tätigkeiten (z. B. Maler- oder Tapezierarbeiten) selbst übernehmen. Die Selbstbeteiligung von 600 € entfällt und für Ihre Eigenleistungen erhalten Sie 25 € Stundenlohn sowie selbstverständlich Materialkosten und vieles mehr. 

Beispiel: Nach einem Leitungswasserschaden müssen Sie das Badezimmer streichen.

In diesem Fall entscheiden Sie sich dafür, die notwendigen Vorbereitungsarbeiten nach der Reparatur, wie z.B. das Abkleben von Armaturen und Fenster, selbst durchzuführen. Außerdem übernehmen Sie das Streichen der Wände & Decke. Die Reparatur des Schadens, inkl. der dazu notwendigen Vorbereitungen wie Fliesen abschlagen, werden von einem Fachunternehmen durchgeführt und auch von der Versicherung im Rahmen der Bedingungen gezahlt. 

Für die geplante Eigenleistung erhalten Sie:

  • 400 € für 16 Stunden Arbeit (25 € je geleistete Arbeitsstunde)
  • 100 € für 10 Liter Farbe
  • 80 € pauschal für Grundausstattung für Malerarbeiten
  • 25 € pauschal für die Entsorgung des Abfalls
  • 150 € pauschal für den Lüftungsaufwand - es wird keine maschinelle Trockung benötigt.
  • 25 € pauschal für die An- und Abfahrt zum Wertstoffhof, um die abgeschlagenen Fliesen usw. zu entsorgen 

Das macht in Summe: 780 €, die Sie unbürokratisch von der Versicherung erstattet bekommen. Zum Nachweis der durchgeführten Eigenleistungen sind Fotos ausreichend!

Beispiel: Ein Sturm hat so stark gewütet, dass zwei Bäume im Garten entwurzelt wurden.

Beide Bäume liegen nun entwurzelt im Garten. Im Rahmen des #selbermacher sparen Sie die Selbstbeteiligung in Höhe von 600 €, wenn Sie die Aufräumarbeiten der Bäume selbst übernehmen. In diesem Fall müssen Sie keine weiteren Arbeiten durchführen. Zusätzlich erstattet die Alte Leipziger folgende Kosten unkompliziert und fair:

  • 50 € pauschal für die Leihgebühr einer Kettensäge
  • 150 € für das Kleinschneiden der Bäume (bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden)
  • 100 € pauschal für die Entsorgung (50 € pro Baum - mind. 15 cm Stammdurchmesser), z. B. für das Anmieten eines Anhhängers
  • 25 € pauschal für An- und Abfahrt Wertstoffhof

Und wenn Sie einen Holzofen oder Kamin besitzen, können Sie das Holz natürlich auch für den nächsten Winter behalten oder Sie geben es an Freunde und Bekannte weiter - die Entsorgungskosten erhalten Sie dennoch.

Beispiel: Es hat zum Glück nicht wirklich gebrannt, aber Sie haben einen Seng- und Schmorschaden im Wohnzimmer.

Sie haben sich im Wohnzimmer einen offenen Kamin eingerichtet. Gerade in der kalten Jahreszeit ist so etwas sehr gemütlich, lässt einen das kalte, nasse Wetter vergessen und ist zudem nachhaltig.

So ein offener Kamin hat auch seine Tücken! Während Sie kurz in die Waschküche gehen, um die Waschmaschine anzustellen, kullert ein größeres Stück brennende Glut aus dem Brandplatz und macht an der nahegelegenen Wand halt. Die Tapete wird angesengt, Sie bemerken es auf dem Weg zurück und löschen das Stück Glut mit Wasser.

Im Rahmen des #selbermacher fällt keine Selbstbeteiligung an, wenn Sie als Vorbereitungsarbeiten die beschädigte Tapete entfernen und die neue Tapete anbringen. Sie erhalten folgende Kosten von der Alte Leipziger unkompliziert und fair erstattet:

  • 100 € für 4 Arbeitsstunden (25 € je geleistete Arbeitsstunde)
  • 125 € Grundausstattung für Tapezierarbeiten
  • 100 € für 10 qm Vliestapete
  • 20 € für 500g Kleister zum Selbstanrühren
  • 20 € für 2 Liter Grundierung

Und zusätzlich haben Sie sich noch die Selbstbeteiligung in Höhe von 600 € gespart.

Beispiel: Aufgrund eines Hagelschadens müssen Ihre Rollläden ausgetauscht werden.

Zum Glück können die Rollläden einfach ausgetauscht werden und es ist nicht notwendig, die Wand bzw. Tapete zu reparieren. Daher ist keine Eigenleistung gemäß des Leistungskatalogs möglich, also müssen Sie nichts machen, außer den Schaden zu melden. Es fällt keine Selbstbeteiligung an.

Beispiel: Ein Sturm bläst Ziegel vom Dach.

Das ist ganz klar ein Fall für den Dachdecker.  Dachdeckerarbeiten sind, wie z. B. Arbeiten an der Elektrik oder den Rohrleitungen, nicht Teil des #selbermacher. Dies bedeutet, dass von Ihnen keine Eigenleistungen für den Entfall der Selbstbeteiligung eingebracht werden müssen. Der Schaden am Dach wird durch einen Fachbetrieb behoben, die Kosten übernehmen wir in voller Höhe.

Sie sind gelernter Dachdecker, Zimmerer oder Ähnliches? Wenn Sie möchten, können Sie im Rahmen des #selbermachers Ihr Dach reparieren. Selbstverständlich erhalten Sie in Abstimmung mit unserer Schadenabteilung dann ebenso eine individuell festgelegte Entlohnung für Materialkosten und Arbeitszeit.


2. Die #papierlos-Variante und was diese bedeutet

Entscheiden Sie sich bei Ihrem Wohngebäude-Schutz für die Korresponzenz über das Kundenportal fin4u, erhalten Sie den #papierlos-Nachlass. Außerdem tragen Sie mit Ihrer Entscheidung des digitalen Dokumentenversands aktiv zum Umweltschutz bei.


Berechnen Sie hier Ihren Preisvorteil mit #selbermacher und #papierlos.


Hört sich doch gut an, oder?

Gerne bespreche ich mit Ihnen die Möglichkeiten, wie wir Ihre Wohngebäudeversicherung optimieren können!